Im Zuge der Überbrückungshilfe 3 erhalten touristische Anbieter, ob Vermieter oder Hotel, Erlebnisanbieter oder Gastronom, umfangreiche Zuschüsse für Investitionen in die digitale Transformation sowie für Marketingmaßnahmen. Die Zuschüsse belaufen sich auf bis zu € 20.000 jeweils und somit auf im besten Fall bis zu € 40.000.
Nutzen wir nun gemeinsam diese Zuschüsse, um Ihren Betrieb für die Wiedereröffnung besser aufzustellen. Unsere einzigartigen 5 Stufen zum Erfolg sind die Basis dafür. Dabei übernehmen wir für Sie auch die komplette Beantragung der Überbrückungshilfe 3 sowie der Förderungen durch einen spezialisierten Wirtschaftsprüfer. Das ist für sie vollkommen kostenlos.
Da dies nur durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt möglich ist, helfen wir Ihnen gerne. Bitte übermitteln Sie uns folgende Daten, anschließend kümmern wir uns im Ihren Antrag.
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